Diese Vermutung liess sich zwischenzeitlich bestätigen. Den Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland (KESB) kann entnommen werden, dass die Strafanzeigerin im Rahmen eines gegenüber ihr geführten Strafverfahrens vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (PEN 15 5539) wegen Verleumdung forensisch-psychiatrisch begutachtet wurde. In diesem Gutachten, datiert vom 25. April 2016, stellte Dr. med. M.________ fest, dass die Strafanzeigerin an einer mittelschweren bis schweren anhaltenden wahnhaften Störung leidet (ICD-10 F22.00), wobei sich die Fehlbeurteilung der Realität auf den Bereich «Beeinträchtigung durch die Nachbarschaft» beschränke.