So reichte sie beispielsweise am 26. Januar 2014 eine Anzeige wegen Körperverletzung durch Versprühen von Pfefferspray bzw. Bewerfen mit «Stinkbomben» sowie wegen (Nacht-)Ruhestörung durch regen sexuellen Verkehr und wegen Spionage durch «Herumfahren» im Computer gegen die damaligen Mieter der Liegenschaft L.________(Strasse) in H.________(Ortschaft), wo sie selber wohnhaft war, ein. Die Kantonspolizei konnte damals trotz mehrmaligen, schnellen Ausrückens nach angeblichen Attacken durch die damals Beschuldigten weder in der Wohnung noch im Treppenhaus der Anzeigerin Gerüche feststellen, wie sie sie damals in der Anzeige beschrieben hatte.