5 Die Ermittlungen ergaben, dass die Strafanzeigerin bereits in der Vergangenheit mehrere Anzeigen gegen Nachbarn eingereicht hatte. So reichte sie beispielsweise am 26. Januar 2014 eine Anzeige wegen Körperverletzung durch Versprühen von Pfefferspray bzw. Bewerfen mit «Stinkbomben» sowie wegen (Nacht-)Ruhestörung durch regen sexuellen Verkehr und wegen Spionage durch «Herumfahren» im Computer gegen die damaligen Mieter der Liegenschaft L.________(Strasse) in H.________(Ortschaft), wo sie selber wohnhaft war, ein.