Überall habe sie ihre Machenschaften gegen Mieter derselben Liegenschaft getrieben und geglaubt, dass die Mieter miteinander vernetzt waren. Aus diesem Grund sei seitens der Kantonspolizei Bern bereits im Januar 2014 eine Gefährdungsmeldung an die KESB verfasst worden. Seit dem 1. September 2015 wohne die Strafanzeigerin nun in K.________(Ortschaft). Die Vormieterin von B.________ und A.________ in K.________(Ortschaft), C.________ und D.________, welche vorliegend wiederum angezeigt sind, hätten die Machenschaften der Strafanzeigerin nicht mehr ausgehalten, weshalb sie Ende Juli 2016 ausgezogen seien.