Dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 24. April 2017 ist zu entnehmen, dass die Strafanzeigerin der Polizei wegen ihrer «Paranoia» und ihrem Verfolgungswahn seit mehreren Jahren bekannt ist. Die Strafanzeigerin habe bereits in der Vergangenheit gegenüber anderen Mietern der jeweiligen Liegenschaft, in welchen sie in H.________(Ortschaft), I.________(Ortschaft) und J.________(Ortschaft) gewohnt hatte, die unmöglichsten und skurrilsten Vorwürfe erhoben. Überall habe sie ihre Machenschaften gegen Mieter derselben Liegenschaft getrieben und geglaubt, dass die Mieter miteinander vernetzt waren.