einer Gefährdungsmeldung bei der KESB, vor. Dem Lebenspartner der Beschuldigten 3 (Beschuldigter 4) wirft die Beschwerdeführerin (Nacht-)Ruhestörung durch sexuellen Verkehr und diesbezüglichen Lärmimissionen, alles angeblich begangen in der Wohnung der Beschuldigten 1 und 2, vor. Den Beschuldigten 5 (aktueller Nachbar) zeigte die Beschwerdeführerin wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen im September 2016 durch Beschädigen des Bodens unter ihrer Polstergruppe, an. Schliesslich erhob die Beschwerdeführerin gegen F.____