ein wegen verschiedener Machenschaften (u.a. [Nacht-]Ruhestörung, Sachbeschädigung, «Hackerangriff» etc.). Nachdem die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) frühere Strafverfahrensakten sowie die Unterlagen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde betreffend die Beschwerdeführerin beigezogen hatte, nahm sie mit Verfügung vom 5. Juli 2017 das von der Beschwerdeführerin initiierte Verfahren nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 14. Juli 2017 Beschwerde. Sie ersuchte um eine Fristverlängerung für die Einreichung einer Beschwerdebegründung bis am 10. August