Damit erweist sich auch die Höhe des beschlagnahmten Geldbetrages als verhältnismässig. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 an die Staatsanwaltschaft hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern denn auch bereits mitgeteilt, gegen die hier involvierten Parteien «sind hohe Steuerforderungen offen. Zum Teil bestehen bereits Verlustscheine. Aufgrund dieser Verlustscheine wäre es uns gestattet, auf die von der Polizei beschlagnahmten Gelder den Arrest nach Art. 271 SchKG zu verlangen. […]