7.3 Werden die diversen aktenkundigen Einzahlungsscheine – sogar inklusive derjenigen, welche auf die Beschuldigten persönlich lauten – zusammengezählt, resultiert ein Gesamtbetrag von bloss CHF 18‘114.25. Des Weiteren fällt auf, dass ein beträchtlicher Teil der Einzahlungsscheine zugunsten von Personen ausgestellt ist, die in den umfangreichen Betreibungsregisterauszügen der beiden Beschuldigten sowie der Beschwerdeführerin zu finden sind (z.B. AHV-Ausgleichskasse, Schweizerische Eidgenossenschaft, Kanton Bern, SUVA).