7 Geschäftskonto der Gesellschaft zu beziehen. Letztlich würde der Staatsanwaltschaft die Verpflichtung obliegen, einen unrechtmässigen Bezug bzw. eine unrechtmässige Verwendung dieser Gelder nachzuweisen. Ein Schaden sei der Gesellschaft aus dem Bargeldbezug nicht erwachsen. Ebenso stelle dies keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand dar. Es ist daher an der Zeit, dass der Beschwerdeführerin nun endlich dieser Betrag zurückerstattet werde, damit ihr finanzielles Ende abgewendet werden könne.