Danach sei er längere Zeit arbeitsunfähig gewesen. Als Folge dieses Unfalles habe er seine Tätigkeit für die F.________ GmbH nicht mehr fortführen können. Aufträge hätten nicht ausgeführt werden können und seien verloren gegangen. Entsprechend sei die F.________ GmbH in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Infolge der Arbeitsunfähigkeit habe die F.________ GmbH ihre operative Tätigkeit nicht mehr fortführen können und sei nicht mehr aktiv gewesen. Entgegen den Behauptungen der Staatsanwaltschaft seien aber zu keiner Zeit Aktiven der F.________ GmbH zugunsten Dritter abgeführt worden. Die F.________ GmbH sei schliesslich von Amtes wegen gelöscht worden, weil die Gesellschaft keine Ge-