4 rechtlich relevante Handlung vor. Aktuell liege die Problematik vielmehr darin, dass der Beschwerdeführerin eine operative Geschäftsführung fast nicht möglich sei, da ihr die gesamten Geschäftsunterlagen beschlagnahmt worden seien und seit Monaten vorenthalten würden. Somit habe es hauptsächlich die Staatsanwaltschaft zu vertreten, wenn Ende 2016 noch keine korrekten Nachmeldungen erfolgt seien.