In der Steuererklärung 2015 vom 21.06.2016 deklarierte der Beschuldigte A.________ lediglich ein Einkommen von CHF 8281.00 aus einer AHV-/IV-Rente und von CHF 9'960.00 aus einer Netto-Erwerbsausfallentschädigung. Als einzigen Vermögenswert wies er das Stammkapital der F.________ GmbH von CHF 20'000.00 aus; gleichzeitig machte er Schulden von CHF 245‘523.00 gegenüber der F.________ GmbH geltend (vgl. Rapport der Kantonspolizei Bern vom 15.03.2017, S. 5 Ziff.