So soll bspw. ein Mitarbeiter im November 2016 gemäss Arbeitsrapport an 24 Tagen insgesamt 216 Stunden gearbeitet haben, gemäss Meldung an die ALV indessen lediglich 97,5 Stunden an 15 Tagen (vgl. Rapport der Kantonspolizei Bern vom 15.03.2017, S. 4 Ziff. 3.1). Weiter stellte die Kantonspolizei fest, dass der K.________-Vorsorgestiftung per 01.01.2016 durch die C.________ GmbH 6 Mitarbeiter gemeldet wurden, und per 01.02.2016 nochmals 2 weitere. Zwischen dem 31.03. und 30.06.2016 erfolgten sodann für 6 Mitarbeiter wieder Austrittsmeldungen.