Anlässlich der polizeilichen Befragung vom 25.11.2016 erklärte B.________, sie arbeite als Bürohilfe (Befragungsprotokoll Z. 131), bzw. mache einfach das Büro der Firma (Befragungsprotokoll Z. 227); A.________ sei nicht bei ihr angestellt, gehe aber ab und zu auf die Baustellen und schaue nach dem Rechten, weil er sie unterstützen wolle (Befragungsprotokoll Z. 234 f.). A.________ bezeichnete die C.________ GmbH in seinen Aussagen vom 25.11.2016 dagegen als ihre gemeinsame Firma (Befragungsprotokoll Z. 241: „Wir haben die Firma erst seit Anfang Jahr“) für die er Löhne und Rechnungen bezahle (vgl. Befragungsprotokoll Z. 228 ff und Z. 247 ff).