__ kam, nachdem der gleiche Betrag am Vortag […] auf dieses Konto eingezahlt worden war. Woher der eingezahlte Betrag stammt, ist unklar. Anhand der H.________-Bankunterlagen lässt sich lediglich nachvollziehen, dass B.________ am 17.03.2014 zulasten ihres H.________-Privatkontos einen Barbezug in Höhe von CHF 3'000.00 tätigte, und A.________ zulasten seines Privatkontos am 19.03.2014 einen Barbezug von CHF 11000.00. Unklar ist ebenfalls, in welchen Funktionen B.________ und A.________ tatsächlich in der C.________ GmbH tätig sind. Anlässlich der polizeilichen Befragung vom 25.11.2016 erklärte B._______