___ GmbH im Handelsregister eingetragen. Den polizeilichen Feststellungen zufolge hat G.________ seine Stammanteile von CHF 20'000.00 mit Vertrag vom 27.06.2016 an sie abgetreten, wobei die Abtretung ohne Gegenleistung erfolgte, da der abgetretene Stammanteil bei Gründung der Gesellschaft angeblich von B.________ liberiert wurde (siehe dazu «Abtretung von Stammanteilen» vom 27. Juni 2016, Ziff. 3). Aus den H.________-Bankunterlagen ist ersichtlich, dass das Gründungskapital von CHF 20'000.00 am 20.03.2014 vom H.________-Privatkonto von G.________ kam, nachdem der gleiche Betrag am Vortag […] auf dieses Konto eingezahlt worden war.