2 3. Die Staatsanwaltschaft fasst den relevanten Sachverhalt in ihrer Verfügung vom 30. Juni 2017 wie folgt zusammen: Die Beschuldigten waren von Oktober 2010 bis Dezember 2016 Zeichnungsberechtigte der F.________ GmbH, A.________ als Gesellschafter und Geschäftsführer, B.________ ohne im Handelsregister eingetragene Funktionsbezeichnung. Am 21.12.2016 wurde die F.________ GmbH in Anwendung von Art. 155 HRegV (wegen fehlender Geschäftstätigkeit und Fehlens verwertbarer Aktiven) im Handelsregister gelöscht.