Am 6. April 2017 ersuchte die C.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) bei der Staatsanwaltschaft um Erlass einer anfechtbaren Verfügung, woraufhin diese am 30. Juni 2017 an die Adresse der Beschwerdeführerin verfügte, dass sie die Beschlagnahme des Bargeldbetrages von CHF 131‘800.00 aufrechterhalte. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 13. Juli 2017 Beschwerde mit folgendem Antrag: