Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Am 16. Juni 2017 räumte das Regionalgericht den Parteien Gelegenheit ein, sich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache des Beschuldigten zu äussern. Das Regionalgericht verfügte am 5. Juli 2017, auf die Einsprache des Beschuldigten infolge verspäteter Einreichung nicht einzutreten und stellte die Rechtskraft des Strafbefehls fest.