Dagegen reichte der Beschuldigte am 24. April 2017 (Postaufgabe am 25. April 2017) Einsprache ein. Am 2. Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass der Beschuldigte Einsprache erhoben habe. Die Eingabe werde als schriftlicher Bericht entgegengenommen, womit auf weitere Beweisabnahmen durch die Staatsanwaltschaft verzichtet werden könne. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens.