1. Mit Strafbefehl vom 29. März 2017 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde der Beschuldigte wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt und mit einer Geldstrafe von CHF 900.00, einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 sowie einer Busse von CHF 1‘000.00 bestraft. Dagegen reichte der Beschuldigte am 24. April 2017 (Postaufgabe am 25. April 2017) Einsprache ein.