Sie hat zudem Schulden über mehrere tausend Franken. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inkriminierten Taten bestehen konkrete Anzeichen dafür, dass die Beschuldigte der Begleichung der Verfahrenskosten nicht nachkommen wird. Es ist von einer offensichtlich fehlenden Zahlungsbereitschaft auszugehen. Die Beschuldigte macht eine Ausbildung zur Fachfrau für Gesundheit und erzielt ein geregeltes Einkommen. Damit kann die Beschreitung ihres Lebensunterhaltes als gesichert gelten. Es wurde auch nicht dargetan, inwiefern die Beschlagnahme eines Bargeldbetrags von CHF 4‘540.00 vor dem Hintergrund von Art.