Die Beschuldigte bestreitet den Vorwurf des mehrfach begangenen Betrugs nicht vollumfänglich, aber dem Umfang nach. Zwar ist angesichts des derzeitigen Ermittlungsstands noch nicht klar, ob die Beschuldigte mit einer bedingten oder unbedingten Geldstrafe zu rechnen hat, allerdings ist davon auszugehen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten verurteilt werden wird, die sich in der Höhe von mehreren tausend Franken bewegen dürf-