Es muss der Staatsanwältin aber die Möglichkeit gegeben werden, anlässlich der nun anstehenden Befragungen der Beschuldigten und des Beschwerdeführers den Hintergrund bzw. die Eigentumsverhältnisse des beschlagnahmten Geldes genauer abzuklären. Die Beschuldigte wurde im Anschluss an die Hausdurchsuchung einvernommen, wobei sie aussagte, das Geld gehöre ihrem Mitbewohner, C.________. Er spare für ein Auto. Er habe ein Sparkonto, wo er nur 12 Bezüge machen dürfe, sonst habe er Gebühren. Er hebe jeweils möglichst viel Geld auf einmal ab, damit er keine Gebühren habe.