Er hat jedoch der Polizei einen Kontoauszug seines Privatkontos bei der CS übergeben. Hierbei handelt es sich nicht um ein Sparkonto und aus dem Postauszug (recte: Postenauszug) wird auch ersichtlich, dass er in der Zeit von Januar bis Juni 2017 über 30 Bargeldbezüge von diesem Konto tätigte, wobei es sich oft um kleinere Beträge handelt, welche abgehoben worden sind (Postenauszug beiliegend). Dieser Postenauszug steht mit der Version, er hebe von seinem Sparkonto, von welchem er im Übrigen bis heute keine Unterlagen eingereicht hat, jeweils grössere Beträge ab und bewahre dies zu Hause auf, in Widerspruch.