Während er geschlafen habe, habe C.________ ihm ohne sein Wissen und ohne sein Einverständnis die Autoschlüssel entwendet und anschliessend den Unfall verursacht. Weder habe er C.________ zum Fahren in angetrunkenem Zustand angestiftet noch habe er ihm sein Fahrzeug überlassen. 2.4 Die Beschwerdekammer schliesst sich den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft an (vorne E. 2.2).