3 ausgefallen. Damit sei die Anordnung der Blut- und Urinentnahme rechtmässig erfolgt. 2.3 Der Beschwerdeführer macht (generell zur Beschwerdebegründung) geltend, dass der in der Verfügung vom 3. Juli 2017 erläuterte Sachverhalt nicht der Wahrheit und der von ihm am 2. Juli 2017 gegenüber der Polizei gemachten Aussagen entspreche. Während er geschlafen habe, habe C.________ ihm ohne sein Wissen und ohne sein Einverständnis die Autoschlüssel entwendet und anschliessend den Unfall verursacht.