das Resultat einer Atemalkoholprobe 0,15 mg/l oder mehr betrage und der Verdacht bestehe, dass die betroffene Person zwei Stunden oder mehr vor der Kontrolle ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand geführt habe oder nicht feststehe, welche von mehreren Personen ein Fahrzeug geführt habe. Da die Situation zunächst unklar gewesen sei, sei beiden verunfallten Personen Blut und Urin abgenommen worden. Der beim Beschwerdeführer durchgeführte Atemalkoholtest sei mit 0,67 mg/l positiv