307 Abs. 1 StPO). Gemäss Weisung der Generalstaatsanwaltschaft habe die Polizei der Staatsanwaltschaft insbesondere von allen Verfahren Meldung zu erstatten, die besondere Problemstellungen beinhalteten und somit eine staatsanwaltschaftliche Intervention erfordern könnten, namentlich wenn staatsanwalt-