9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verfügung der Regionalen Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 21. Juni 2017 (EO-17- 0188) wird aufgehoben. 2. Die Regionale Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen Tätlichkeiten im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.