Die Beschwerde ist demnach gutzuheissen und die Verfügung vom 21. Juni 2017 aufzuheben. Die Jugendanwaltschaft wird angewiesen, die Untersuchung gegen die Beschuldigten wegen Tätlichkeiten im Sinne der Erwägungen fortzuführen. Die Jugendanwaltschaft wird die erwähnten nötigen Einvernahmen durchführen. Allenfalls wird sie zusätzlich F.________ und «J.________» befragen. Letzter soll die Beschuldigte von der Beschwerdeführerin befreit und den Angriff ebenfalls miterlebt haben.