Sie habe die Arme nach oben gehalten, damit die Beschwerdeführerin sie nicht schlagen konnte. Sie sei jedoch von der Beschwerdeführerin mit dem Besen am ganzen Körper getroffen worden. Dabei habe sie sich blaue Flecken von den Beinen bis zu den Armen zugezogen. Nachdem die Beschwerdeführerin den Besen weggeworfen habe, sei die Beschuldigte durch sie in einer Ecke in den «Schwitzkasten» genommen und dadurch gewürgt worden. Durch dieses Festhalten habe sie grosse Angst davor gehabt, zu wenig Sauerstoff zu erhalten. Sie habe sich dagegen wehren wollen und der Beschwerdeführerin deshalb an den Haaren gezogen.