Demgegenüber macht die Beschuldigte geltend, die Beschwerdeführerin sei mit dem Besen direkt auf F.________ zugerannt und habe ein paarmal mit dem Besenstil auf diese eingeschlagen. Sie habe sich den beiden Streitenden genähert und diese trennen wollen. Sie habe gefragt um was es eigentlich gehe. Die Beschwerdeführerin habe sie dann angeschaut und begonnen, ebenfalls mit dem Besen auf sie einzuschlagen. Plötzlich habe sie diesen beiseite geworfen. Danach sei es zu einer Rangelei gekommen. Die Beschwerdeführerin habe sie an den Kleidern gepackt und an die Wand bei der Eingangstüre des Schulhauses gezogen.