Dabei hat sich auch die Beschuldigte eingemischt. Die Beschwerdeführerin wurde von ihrer heimkehrenden Tochter über die Auseinandersetzung orientiert und begab sich in der Folge mit dem Personenwagen zum Schulhausplatz. Dort angekommen, behändigte die Beschwerdeführerin einen Besen, welchen sie gemäss ihren Aussagen zur Selbstverteidigung mitgenommen haben will. Die Schilderungen der Beschuldigten und der Beschwerdeführerin über den weiteren Ablauf der Auseinandersetzung gehen auseinander. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie sei auf F.________ zugegangen und habe diese zur Rede stellen wollen.