3. Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Am 16. März 2017 ereignete sich auf dem Schulhausplatz der Primar- und Realschule E.________(Ortschaft) eine tätliche Auseinandersetzung, wobei die Beschuldigte die Beschwerdeführerin an den Haaren riss und diese die Beschuldigte in den rechten Vorderarm biss. Auslöser war eine zuvor stattgefundene Auseinandersetzung zwischen G.________ (Tochter der Beschwerdeführerin) und der Schülerin F.________ wegen eines «Facebook-Postings». Dabei hat sich auch die Beschuldigte eingemischt.