__ stellten Strafantrag gegen die Beschwerdeführerin wegen Tätlichkeiten und eventuell einfacher Körperverletzung. Die Beschwerdeführerin stellte ihrerseits Strafantrag gegen die Beschuldigte wegen Tätlichkeiten und eventuell einfacher Körperverletzung. Am 3. Mai 2017 erliess die Regionale Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen die Beschuldigte wegen Tätlichkeiten, begangen am 16. März 2017 z.N. der Beschwerdeführerin. Die Beschuldigte habe der Beschwerdeführerin während einer gegenseitigen Auseinandersetzung an den Haaren gezogen.