Darüber hinaus seien diverse weitere «Drogenutensilien» (zwei Miniwaagen, diverse Minigrips, Streckmittel) sichergestellt worden, welche für die Polizei den Schluss zugelassen hätten, dass er habe strecken und portionieren wollen. Schliesslich seien neben den bereits in den Effekten sichergestellten CHF 1‘581.35 bei der Hausdurchsuchung ein Bargeldbetrag von CHF 5‘500.00 festgestellt worden. Und nicht unbeachtlich seien ferner die sichergestellte Menge von fast 1 Kilogramm Marihuana sowie brutto 1.9 Gramm Amphetamin. 5.4 Der Argumentation des Beschwerdeführers kann nicht gefolgt werden.