Aufgrund der anlässlich der Hausdurchsuchung am Vortag sichergestellten Gegenstände habe vom Verdacht einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgegangen und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr gerechnet werden müssen. Alleine schon das sichergestellte Kokain belaufe sich auf 29 Gramm, was bei Anwendung der Richtlinien für die Strafzumessung der Bernischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) bzw. bei Annahme eines Reinheitsgrads von 30% einer Nettomenge Kokain von 8.7 Gramm entspreche.