Dann ging es sehr schnell, er überreichte mir ein Päckli Papiertaschentücher respektive hat mir dieses gleich direkt in meinen Jackensack gesteckt und sagte, ich solle (Name des Kunden) einen Gruss ausrichten." Diese Aussagen sind im Gesamtkontext zu würdigen, der dem Beschuldigten anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 30. Januar 2017 auch zur Kenntnis gebracht wurde. So wurde er ab Rz. 56 des Protokolls mit verschiedenen Vorhalten konfrontiert. Vorab wurde ihm vorgehalten, er sei beobachtet worden, wie er zuvor im C.________ mit einer Frau Kontakt gehabt habe. Was er dazu sage.