3. 3.1 Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 8. Mai 2017 wurde die C.________ Bar an der D.________ (Strasse) in Bern im Rahmen einer gezielten Aktion kontrolliert. Grund hierfür war der Verdacht, dass in der vorgenannten Bar mit Betäubungsmitteln gehandelt werden soll. Dabei stellte die Polizei fest, dass eine ihr unbekannte Frau Kontakt zum Beschwerdeführer hatte. Nach Verlassen der C.________ Bar wurde die unbekannte Person (identifiziert als F.________) von der Polizei angehalten, wobei in ihren Effekten ein Minigrip mit weissem Pulver (brutto 1.2 Gramm Kokain) gefunden werden konnte. Dieses will sie gemäss ihren