1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 20. Juni 2017 stellte der per diesen Datums eingesetzte amtliche Verteidiger den Antrag, dass die Aussagen seines Mandanten anlässlich der Einvernahme vom 30. Januar 2017 ab Zeile 67 infolge nicht korrekten Vorhalts bzw. einer Täuschung und damit wegen Unverwertbarkeit aus den Akten zu weisen seien.