4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, a.o. Staatsanwältin E.________ (mit den Akten) Bern, 7. September 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: