auf Frage, von wo sie das Heroin habe, erklärt, die Beschwerdeführerin hätte ihr mit Heroin ausgeholfen und es ihr geschenkt. Es handle sich gesamthaft um 10 Brieflein, welche sie von der Beschwerdeführerin geschenkt erhalten habe. D.________ sei in der Folge am 31. März 2017 als Auskunftsperson im Verfahren gegen die