_ vom 2. Februar 2017 sowie das Protokoll der polizeilichen Einvernahme als beschuldigte Person von Frau D.________ vom 3. März 2017 aus den Strafakten O 17 2493 zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten.