1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 10. März 2017 gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) eine Strafuntersuchung wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, festgestellt am 9. März 2017. Am 24. Juni 2017 beantragte Rechtsanwältin B.________ bei der Staatsanwaltschaft namens der Beschwerdeführerin was folgt: 1. Es sei das Protokoll der delegierten Einvernahme als beschuldigte Person von Frau C.________ vom 2. Februar 2017 sowie das Protokoll der polizeilichen Einvernahme als beschuldigte Person von Frau D.