die strafrechtlich geschützte sittliche Ehre des Beschwerdeführers (Ruf als ehrbarer Mensch) klarerweise nicht verletzt. Dem Beschwerdeführer wurde mit der besagten Formulierung nicht der Vorwurf gemacht, eine strafbare Handlung (insbesondere eine Urkundenfälschung) begangen zu haben, sondern es wurde ihm lediglich vorgehalten, dass sein Verhalten als Rechtsvertreter im Zivilprozess darauf abzielte, den Eindruck entstehen zu lassen, dass die in Frage stehende Stundungsvereinbarung echt sei (vgl. auch den Duden, wonach der Begriff «suggerieren» «darauf abzielen, einen bestimmten [den Tatsachen nicht entsprechenden]