einbarung› wurde ausweislich des Vertrages ‹ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur unter dem Druck der Konkursandrohung seitens des Gläubigers› vereinbart [kursive Hervorhebung hinzugefügt]). 8. In seiner Replik ergänzt der Beschwerdeführer, die Beschuldigten würden sich inhaltlich in einen inneren unlösbaren Widerspruch bringen. Einerseits solle dem eingereichten Vereinbarungsentwurf die Urkundenqualität abgehen. Andererseits solle