4. Die Kantonale Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahme wie folgt: Wie der Strafantragsteller in Ziff. 12. seiner Strafanzeige selber feststellt, bedeutet das Verb „suggerieren" nicht, dass die Person, welche etwas suggeriert, diesen Umstand als gegeben oder nicht gegeben vertritt, sondern, dass sie diesen Eindruck beim Adressaten der Suggestion lediglich entstehen lässt, wobei dies bewusst oder unbewusst geschehen kann.