Am 5. Juli 2017 wurde dem Beschwerdeführer vom Präsidenten der Strafabteilung die ausserordentliche Kammerzusammensetzung bekannt gegeben. Am 7. Juli 2017 stellte der Beschwerdeführer ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Trenkel sowie Oberrichterin Bratschi. Mit Stellungnahme vom 13. Juli 2017 schloss die Generalstaatsanwaltschaft auf Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten beantragten am 12. Juli 2017, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. Mit Replik vom 24. Juli 2017 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest.